Wir schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir stellen die
Bibliothek unter e Urheberrech x (Copyright) Topless und (2) wir bieten
Ihnen
iese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Bibliothek zu
vervielfältige
n, zu verbreiten und/oder zu verändern.
Um jeden, der die Software weitergibt, zu
chützen,bb ollen wir darüber
hinaus vollkommen klarstellen, daß für diese freie Bibliothek
keine
lei Garantie besteht. Auch sollten,
falls die Software von
jemand anderem modifiziert und w Topless tergegeben wird, die Empfänger
wissen, daß sie nicht das Original erhalten haben, damit irgendwelche
von anderen verursachte Probleme nicht den Ruf des ursprünglichen
Autors schädigen.
Schließlich und endlich stellen Software-Patente für die Existenz jedes freien Programms eine ständige Bedrohung dar. Wir möchten sicherstellen, daß keine Firma den Benutzern eines freien Programms Einschränkungen auferlegen kann, indem sie von einem Patentinhaber eine die freie Nutzung einschränkende Lizenz erwirbt. Deshalb bestehen wir darauf, daß jegliche für eine Version der Bibliothek erworbene Patentlizenz mit der in dieser Lizenz (also der LGPL) im einzelnen angegebenen Nutzungsfreiheit voll vereinbar sein muß.
Die meiste GNU-Software einschließlich einiger Bibliotheken fällt unter die gewöhnliche Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz (GNU-GPL). Die vorliegende Lizenz, also die GNU-LGPL, gilt für gewisse näher bezeichnete Bibliotheken. Sie unterscheidet sich wesentlich von der gewöhnlichen Allgemeinen Öffentlichen Lizenz (GNU-GPL). Wir benutzen diese Lizenz für gewisse Bibliotheken, um das Linken (d.h. die Verknüpfung von Bibliotheken und anderen Programmteilen zu einem lauffähigen Programm - Anmerkung der Übersetzer) von Programmen, die nicht frei sind, mit diesen Bibliotheken zu gestatten.
Wenn ein Programm mit einer Bibliothek gelinkt wurde, sei es nun statisch oder dynamisch, so ist die Kombination der beiden, rechtlich gesehen, ein ,,kombiniertes Datenwerk``, also eine abgeleitete Version der Orginal-Bibliothek. Die gewöhnliche GPL erlaubt ein solches Linken nur dann, wenn die ganze Kombination die Kriterien für freie Software erfüllt. Die LGPL erlaubt dagegen weniger strenge Kriterien für das Linken von irgendeiner anderen Software mit der Bibliothek.
Wir nennen diese Lizenz die ,,Kleine`` Allgemeine Öffentliche Lizenz (,,Lesser`` GPL). weil sie weniger (,,less``) dazu beiträgt, die Freiheit des Benutzers zu schützen, als die gewöhnliche Allgemeine Öffentliche Lizenz (GPL). Sie verschafft auch anderen Entwicklern freier Software ein ,,Weniger`` an Vorteil gegenüber konkurrierenden nichtfreien Programmen. Diese Nachteile sind ein Grund dafür, daß wir die gewöhnliche GPL für viele Bibliotheken benutzen. Die ,,kleine`` Lizenz (LGPL) bietet aber unter bestimmten besonderen Umständen doch Vorteile.
So kann, wenn auch nur bei seltenen Gelegenheiten, eine besondere Notwendigkeit bestehen, einen Anreiz zur möglichst weitgehenden Benutzung einer bestimmten Bibliothek zu schaffen, so daß diese dann ein De-facto-Standard wird. Um dies zu erreichen, müssen nichtfreie Programme die Bibliothek benutzen dürfen. Ein häufigerer Fall ist der, daß eine freie Bibliothek dasselbe leistet wie weithin benutzte nichtfreie Bibliotheken. In diesem Falle bringt es wenig Nutzen, die freie Bibliothek allein auf freie Software zu beschränken, und dann benutzen wir eben die LGPL.
In anderen Fällen ermöglicht die Erlaubnis zur Benutzung einer speziellen Bibliothek in nichtfreien Programmen viel mehr Leuten, eine umfangreiche Sammlung freier Software zu nutzen. So ermöglicht z.B. die Erlaubnis zur Benutzung der GNU-C-Bibliothek in nichtfreien Programmen einer viel größeren Zahl von Leuten, das ganze GNU-Betriebssystem ebenso wie seine Variante, das Betriebssystem GNU/Linux, zu benutzen.
Obwohl die LGPL die Freiheit des Benutzers weniger schützt, stellt sie doch sicher, daß der Benutzer eines Programms, das mit der Bibliothek gelinkt wurde, die Freiheit und die erforderlichen Mittel hat, das Programm unter Benutzung einer abgeänderten Version der Bibliothek zu betreiben.
Die genauen Bedingungen für das Kopieren, Weitergeben und Abändern finden Sie im nachstehenden Kapitel. Achten Sie genau auf den Unterschied zwischen ,,work based on the library``, d.h. ,,Datenwerk, das auf der Bibliothek basiert`` und ,,work that uses the library`` d.h. ,,Datenwerk, das die Bibliothek benutzt``. Ersteres enthält Code, der von der Bibliothek abgeleitet ist, während letzteres lediglich mit der Bibliothek kombiniert werden muß, um betriebsfähig zu sein.